Unsere
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen:
1. Geltungsbereich
1.1 Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden
Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere
Vereinbarungen getroffen werden. Bei der Abänderung einzelner unserer
Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.
1.2 Uns zugehende Einkaufsbedingungen gelten erst dann von uns
anerkannt, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden. Eines ausdrücklichen
Widerspruchs gegen die abweichenden Bedingungen des Bestellers bedarf es
unsererseits nicht.
1.3 Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des
Vertragspartners ohne unsere schriftliche Zustimmung
nicht übertragbar.
2. Auftrag
2.1 Alle
unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Ein
Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn er von uns
schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung und Rechnungsstellung ausgeführt
wird.
2.3 Technische
und gestalterische Änderungen sind zulässig, sofern sie die technische
Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der bestellten Ware nicht
nennenswert beeinträchtigen.
3. Preise
3.1 Unsere in Angeboten,
Preislisten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen
sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der
Auslieferung gültigen Höhe.
3.2 Verpackungs- und
Versandkosten werden gesondert berechnet. Bei Teillieferungen erfolgt die
Nachlieferung portofrei.
4. Lieferung
4.1 Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Bezahlung und
Reklamation als selbständige Lieferungen.
4.2 Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer
Schadensersatzpflicht berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung
und/oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger
Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages
wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich verändern. Rechtzeitige und
ordnungsgemäße Selbstbelieferung ist in jedem Fall Voraussetzung unserer
eigenen Lieferpflicht.
4.3 Die Lieferfrist beginnt
an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung inklusive aller für
uns erforderlichen Daten zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt.
4.4 Die Frist gilt als
eingehalten: bei Lieferung mit Montage, wenn diese innerhalb der vereinbarten
Frist und die Fertigstellungsanzeige erfolgt ist; bei Lieferung ohne Montage,
wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht
worden ist.
4.5 Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat, z.B. durch
Nichtbereitstellung aufzubauender Fahrzeuge, sind etwaige Entschädigungsansprüche
des Bestellers ausgeschlossen.
4.6 Ist die Nichteinhaltung
der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik,
Aussperrung, Transportbehinderung, höhere Gewalt oder den Eintritt anderer
unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen,
so wird die Frist unter Ausschluss einer Schadensersatzpflicht angemessen verlängert.
Eine dauernde Behinderung aus den genannten Gründen berechtigt uns unter
Ausschluss einer Schadensersatzpflicht zum Vertragsrücktritt.
4.7 Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist aus Gründen, die allein wir zu vertreten haben, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu
setzenden Nachfrist von 14 Tagen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
5. Gefahrübergang
5.1
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung unser Werk
verlassen hat.
5.2 Der Versand erfolgt in
allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist oder bei Anlieferung durch werkseigene Fahrzeuge bzw. durch
werkseigenes Personal.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar,
per spesenfreie Überweisung auf unser Konto oder mittels bankbestätigtem
Scheck zahlbar. Handelt es sich dabei um erbrachte Montageleistungen, erfolgt
die Auslieferung nur nach Bezahlung unserer Rechnung in o.g. Art und Weise. Sind auf der Rechnung besondere Bedingungen angegeben, haben
diese Vorrang.
6.2 Wechselzahlungen werden
nicht akzeptiert.
6.3 Gegen unsere fälligen
Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder
ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Besteller steht eine von
uns unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu.
6.4 Wir behalten uns das
Recht vor, sämtliche Geschäfte über Kreditversicherung abzusichern und dem
Versicherer die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer
Forderungen unser Eigentum. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als
Zahlung.
7.2 Hält der Besteller die
vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, hat er unbeschadet etwaiger
Verzugsfolgen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Verlangen
herauszugeben. Weitere, noch ausstehende Lieferungen dürfen von uns zurückgehalten
werden und wir sind berechtigt, von noch nicht vollständig ausgeführte Verträgen
mit dem Besteller zurückzutreten.
7.3 Bei Verarbeitung der
gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller zu
einer neuen Sache, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis
des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/eingefügten Waren
zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.4 Der Besteller darf unser
Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug
ist, zu seinen Geschäftsbedingungen veräußern. Der Besteller tritt
bereits jetzt an uns alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware ab. Der Wert der Vorbehaltsware bemisst sich nach unserem
Rechnungswert.
7.5 Zu anderen Verfügungen
über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung
ist der Besteller nicht berechtigt.
7.6 Von jeder Beeinträchtigung
unserer Rechte an der Vorbehaltsware und der an uns abgetretenen Forderungen,
insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Besteller
unverzüglich zu benachrichtigen.
7.7 Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, als Verzugsschaden ab Fälligkeit die uns von unserer Bank für
kurzfristige Kredite jeweils berechneten Sollzinsen, mindestens aber 4 % über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
8. Gewährleistung
8.1 Für Mängel haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen
sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen, die innerhalb von zwei Jahren vom Tage des Gefahrübergangs an
gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden
Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder
mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, unter der Voraussetzung, dass uns
der Mangel unverzüglich nach dessen ersten Auftreten angezeigt wird.
8.2 Über die in Punkt 8.1
bezeichneten Ansprüche hinaus sind weitere Ansprüche des Bestellers,
insbesondere Ersatzansprüche für Folgeschäden ausgeschlossen.
8.3 Zur Mängelbeseitigung
hat uns der Besteller die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und
Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung
befreit.
8.4 Wenn wir eine uns
gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder wenn
eine Nachbesserung nicht möglich ist, hat der Besteller das Recht, eine
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Kaufes
(Wandlung) zu verlangen.
8.5 Die Mängelhaftung
bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die infolge
fehlender oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger bzw. zweckentfremdeter
Beanspruchung; Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung, Einsatz ungeeigneter
Betriebsmittel und durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
entstehen.
8.6 Durch etwa seitens des
Bestellers oder in seinem Auftrag handelnder Dritter unsachgemäß vorgenommener
Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben.
9. Sonstige
Schadensersatzansprüche
9.1 Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns aus jedem in
Betracht kommenden Rechtsgrund, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der
Leistung, aus Verzug, aus Gewährleistung, aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der
groben Fahrlässigkeit durch uns zwingend gehaftet wird.
9.2 Schadensersatzansprüche
des Bestellers gegen uns, die sich aus Transportschäden bzw. versteckte Mängel
am angelieferten und abzuholenden Fahrzeug des Bestellers ergeben, sind
ausgeschlossen. Die Annahme und Auslieferung aufzubauender Fahrzeuge von und an
andere Firmen als dem Besteller erfolgt nur nach vorheriger Haftungsfreistellung
durch den Besteller.
9.3 Für Schäden durch
unseren Werkstattbetrieb am Fahrzeug des Bestellers bzw. Verlust des Fahrzeugs
des Bestellers z.B. durch Diebstahl von unserem Werksgelände kommt unsere
Betriebshaftpflichtversicherung auf.
10. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
10.1 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
10.2 Erfüllungsort ist Weinböhla.
10.3 Gerichtsstand für alle
etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz unserer Firma, wenn
der Besteller Vollkaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat. Der
Gerichtsstand gilt auch für Scheckangelegenheiten.
11. Verbindlichkeit des
Vertrages
Der Vertrag gilt auch bei
rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen als
verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare
Härte für eine Partei darstellen würde.