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last update:
15.11.2019

 


Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen:

    1.    Geltungsbereich
1.1    Unseren sämtlichen Geschäften liegen die folgenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei der Abänderung einzelner unserer Bedingungen bleiben die übrigen Bedingungen unverändert in Kraft.
1.2    Uns zugehende Einkaufsbedingungen gelten erst dann von uns anerkannt, wenn diese schriftlich von uns bestätigt werden. Eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die abweichenden Bedingungen des Bestellers bedarf es unsererseits nicht.
1.3    Die Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind seitens des Vertragspartners ohne unsere schriftliche Zustimmung  nicht übertragbar.

2.   Auftrag
2.1   Alle unsere Angebote sind freibleibend.
2.2   Ein Auftrag gilt erst dann als rechtsverbindlich angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung und Rechnungsstellung ausgeführt wird.
2.3   Technische und gestalterische Änderungen sind zulässig, sofern sie die technische Funktion, den gewöhnlichen Gebrauch und den Wert der bestellten Ware nicht nennenswert beeinträchtigen.

    3.    Preise
3.1   Unsere in Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen, zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Höhe.
3.2   Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert berechnet. Bei Teillieferungen erfolgt die Nachlieferung portofrei.

4.   Lieferung
4.1   Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Bezahlung und Reklamation als selbständige Lieferungen.
4.2    Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss einer Schadensersatzpflicht berechtigt, wenn sich die Lieferfähigkeit, Preisstellung und/oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistungen sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages wesentlich abhängt, nicht nur unerheblich verändern. Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung ist in jedem Fall Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht.
4.3   Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem Übereinstimmung über die Bestellung inklusive aller für uns erforderlichen Daten zwischen dem Besteller und uns schriftlich vorliegt.
4.4   Die Frist gilt als eingehalten: bei Lieferung mit Montage, wenn diese innerhalb der vereinbarten Frist und die Fertigstellungsanzeige erfolgt ist; bei Lieferung ohne Montage, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist zum Versand gebracht worden ist.
4.5   Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus Gründen, die allein der Besteller zu vertreten hat, z.B. durch Nichtbereitstellung aufzubauender Fahrzeuge, sind etwaige Entschädigungsansprüche des Bestellers ausgeschlossen.
4.6   Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Transportbehinderung, höhere Gewalt oder den Eintritt anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zurückzuführen, so wird die Frist unter Ausschluss einer Schadensersatzpflicht angemessen verlängert. Eine dauernde Behinderung aus den genannten Gründen berechtigt uns unter Ausschluss einer Schadensersatzpflicht zum Vertragsrücktritt.
4.7   Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus Gründen, die allein wir zu vertreten haben,  kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.

5.   Gefahrübergang
5.1   Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung unser Werk verlassen hat.
5.2   Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder bei Anlieferung durch werkseigene Fahrzeuge bzw. durch werkseigenes Personal.

6.   Zahlungsbedingungen
6.1   Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug bar, per spesenfreie Überweisung auf unser Konto oder mittels bankbestätigtem Scheck zahlbar. Handelt es sich dabei um erbrachte Montageleistungen, erfolgt die Auslieferung nur nach Bezahlung unserer Rechnung in o.g. Art und Weise. Sind auf der Rechnung besondere Bedingungen angegeben, haben diese Vorrang.
6.2   Wechselzahlungen werden nicht akzeptiert.
6.3   Gegen unsere fälligen Zahlungsansprüche kann der Besteller nicht mit Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, es sei denn, dem Besteller steht eine von uns unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung zu.
6.4   Wir behalten uns das Recht vor, sämtliche Geschäfte über Kreditversicherung abzusichern und dem Versicherer die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln.

7.   Eigentumsvorbehalt
7.1   Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.
7.2   Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, hat er unbeschadet etwaiger Verzugsfolgen die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf Verlangen herauszugeben. Weitere, noch ausstehende Lieferungen dürfen von uns zurückgehalten werden und wir sind berechtigt, von noch nicht vollständig ausgeführte Verträgen mit dem Besteller zurückzutreten.
7.3   Bei Verarbeitung der gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller zu einer neuen Sache, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten/eingefügten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.4   Der Besteller darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht im Verzug ist, zu seinen Geschäftsbedingungen veräußern. Der Besteller tritt  bereits jetzt an uns alle Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ab. Der Wert der Vorbehaltsware bemisst sich nach unserem Rechnungswert.
7.5   Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt.
7.6   Von jeder Beeinträchtigung unserer Rechte an der Vorbehaltsware und der an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.
7.7   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, als Verzugsschaden ab Fälligkeit die uns von unserer Bank für kurzfristige Kredite jeweils berechneten Sollzinsen, mindestens aber 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

8.   Gewährleistung
8.1   Für Mängel haften wir wie folgt: Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb von zwei Jahren vom Tage des Gefahrübergangs an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden, unter der Voraussetzung, dass uns der Mangel unverzüglich nach dessen ersten Auftreten angezeigt wird.
8.2   Über die in Punkt 8.1 bezeichneten Ansprüche hinaus sind weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ersatzansprüche für Folgeschäden ausgeschlossen.
8.3   Zur Mängelbeseitigung hat uns der Besteller die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.
8.4   Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, hat der Besteller das Recht, eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) zu verlangen.
8.5   Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung und auf Schäden, die infolge fehlender oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger bzw. zweckentfremdeter Beanspruchung; Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel und durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen.
8.6   Durch etwa seitens des Bestellers oder in seinem Auftrag handelnder Dritter unsachgemäß vorgenommener Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird unsere Haftung aufgehoben.

9.   Sonstige Schadensersatzansprüche
9.1   Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns aus jedem in Betracht kommenden Rechtsgrund, insbesondere solche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus Gewährleistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns zwingend gehaftet wird.
9.2   Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, die sich aus Transportschäden bzw. versteckte Mängel am angelieferten und abzuholenden Fahrzeug des Bestellers ergeben, sind ausgeschlossen. Die Annahme und Auslieferung aufzubauender Fahrzeuge von und an andere Firmen als dem Besteller erfolgt nur nach vorheriger Haftungsfreistellung durch den Besteller.
9.3   Für Schäden durch unseren Werkstattbetrieb am Fahrzeug des Bestellers bzw. Verlust des Fahrzeugs des Bestellers z.B. durch Diebstahl von unserem Werksgelände kommt unsere Betriebshaftpflichtversicherung auf.

     10.    Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1   Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
10.2   Erfüllungsort ist Weinböhla.
10.3   Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Sitz unserer Firma, wenn der Besteller Vollkaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat. Der Gerichtsstand gilt auch für Scheckangelegenheiten.

11.    Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag gilt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen als verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an den Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.